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Wichtige Reiseversicherungen

   

 

Eine Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel die Kosten von auftretende Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland ab. Standardpolicen decken meist einen Zeitraum von 45-60 Tagen ab und kosten ca. 10-16 Euro/Jahr.

Für Auslandskrankenversicherungen, die Auslandaufenthalte ab einem Jahr versichern, sind in der Regel teuerer, da sollte man sich bei den zuständigen Versicherungen erkundigen, da es sehr große preisliche Unterschiede gibt. Auslandskrankenversicherungen werden oft auch als Zusatzleistungen von Kreditkarten, Mitgliedschaften bei Automobilclubs oder Krankenzusatzversicherungen angeboten.

 

Eine Reiserücktrittversicherung deckt die Kosten ab, wenn man seine Reise wegen Krankheit, Trauerfall in der Familie, Arbeitslosigkeit nicht antreten kann. Es wird dann der volle Reisepreis ersetzt. Lohnen tut sich so eine Reiserücktrittversicherung auf jeden fall für teuere Reisen.

 

Eine Reiserücktransportversicherung ist eine Versicherung, wobei der Versicherer die Kosten des Rücktransports eines Reisenden und eventuell seiner mitreisenden Angehörigen übernimmt und oft diesen Rücktransport auch organisiert. Häufig ist diese Versicherung an eine Reisekrankenversicherung gebunden.

Erkrankt jemand auf seiner Reise oder gibt es ein anderes plötzlich eintretendes Ereignis, die der Reise (z. B. Unruhen oder Naturkatastrophen in einem Ziel-Land) fortzusetzen, so ist eine schnelle Rückreise gewährleistet sein.

 

 

In diesem Fall allerdings kann sich gerade eine Rückreise als schwierig gestalten, da z. B. neue teuere Tickets gekauft werden müssen und im Falle von Krankheit der Betroffene evtl. nur eingeschränkt reisefähig ist. Hat er beispielsweise einen Knochenbruch erlitten, so wird er sein Handgepäck selbst nicht am Flughafen tragen können, braucht also besonderen Service.

 

Um diese Probleme zu lindern, bietet eine Reiserücktransportversicherung eventuell an, Flugtickets einer höheren Klasse (z. B. Business-Class statt Economy-Class) zu bezahlen und zu organisieren (wegen des besonderen Services für den nun hilfebedürftigen Betroffenen oder weil alle Plätze der niedrigeren Klasse ausgebucht sind).

 

Es ist auch zu beachten, dass viele Fluggesellschaften (so z. B. Thai Airways) jemand, der erst einmal als krank gilt, unabhängig von der Diagnose nicht befördern. Als Begründungen werden angegeben:

 

- Schutz anderer Passagiere vor ansteckenden Krankheiten

- Verhinderung  von außerplanmäßigen Zwischenlandungen bei Verschlechterung des Krankheitszustandes

 

Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene lediglich einen besagten Knochenbruch hat. Thai Airways beispielsweise lässt sich in der Regel 72 Stunden ab Antragstellung Zeit zu entscheiden, ob ein Passagier nicht trotzdem befördert wird. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Passagier bereits über ein bestätigtes Flugticket verfügt oder nicht.

 

Im Zweifel darf der betroffene Kunde trotz bezahltem Ticket nicht fliegen. Auch solche Fälle können von einer Reiserücktransportversicherung behandelt werden, indem der Versicherer auf seine Kosten einen anderen Flug bei einer anderen Fluglinie organisiert, bei der der fit-to-fly-Test schneller abläuft. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die medizinische Versorgung im Reiseland gerade nicht ausreichend ist für den entsprechenden Vorfall ist (z. B. eine Operation notwendig ist), wohl aber im Heimatland, also der Flug auch medizinisch Notwendig ist.

 

Quelle: Wikipedia

 

Letzte Änderung: 20.01.2012

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