Reise-Krankenversicherung Thailand Urlaub

Strand Thailand
Gesundheit auf Reisen - Im Ernstfall ist eine Reisekrankenversicherung Goldwert
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Für Reisen nach Thailand ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung unbedingt erforderlich, die einen umfassenden Krankenschutz auf einer Reise bietet.

Wer in Thailand ohne Krankenversicherungsschutz ernsthaft erkrankt, oder durch einem Unfall im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, auf dem können sehr hohe Behandlungskosten zukommen und setzt zudem auch seine Gesundheit aufs Spiel, denn ohne finanziellen mitteln, bekommt man so gut wie keine richtige ärztliche Versorgung in Thailand.

Auch die gesetzliche Krankenkasse kommt für Behandlungskosten im Ausland nicht auf, daher ist es sinnvoll ein paar Euro zu investieren, um im Notfall auf Reisen immer gut versorgt zu werden.

Auslands-Reise-Krankenversicherung Leistungen:

Eine Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel die Kosten von auftretenden Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland ab.

  1. Übernahme von Kosten bei Krankheit oder Unfall
  2. Medizinisch notwendige Heilbehandlung (Stationär & Ambulant)
  3. Medizinisch sinnvoller Rücktransport
  4. Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich

Aber auch beim Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung muss man einiges beachten: Die günstigen Standardpolicen decken meist einen Reisezeitraum von 45-60 Tagen ab und kosten ca. 10-16 Euro / Jahr. Schließt man so eine Standardpolice ab, sollte man unbedingt auf die Versicherungsbedingungen achten, z. b. wie lange man sich im Ausland aufhalten darf, um einen gültigen Versicherungsschutz zu haben.

Wer eine Reise nach Thailand plant und eine Reisekrankenversicherung abschließt, die einen Auslandsaufenthalt von bis zu 45 Tage versichert, der sollte auch spätestens nach 45 Tagen wieder zu Hause sein. Überschreitet man den angegebenen Reisezeitraum nur um einem oder mehrere Tage, erlischt der Versicherungsschutz, auch wenn einem am zweiten Urlaubstag etwas passiert, da die Versicherung diese als Vertragsbruch ansieht.

Die Versicherungen prüfen alles sehr genau, vor allem wenn es um das Bezahlen von hohen Kosten geht. Wer meint, den einen Tag kriegen die nicht mit, der irrt sich. Da werden Flugtickets kontrolliert, notfalls auch die Fluggesellschaften kontaktiert, um Auskünfte über die wirkliche Aufenthaltsdauer einzuholen.

Um auf der sicheren Seite zu sein und einen vollen Reisekranken-Versicherungsschutz im Urlaub zu haben, sollte man das genaue Reisedatum der Versicherung mitteilen, wonach sich die zu zahlende Versicherungsprämie richtet.

Welche Reise-Krankenversicherung ist zu empfehlen?

Gut versichert ist man eigentlich mit fast jeder Versicherung. ADAC, ALLIANZ, Hanse-Merkur oder die Huk-Coburg bieten recht gute Versicherungsleistungen an. Man sollte vor Abschluss die angebotenen Leistungen der Versicherungen vergleichen und darauf achten, dass man keine Selbstbeteiligung hat.

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Leistungsantrag Reise-Krankenversicherung
Welche Bescheinigungen sind nötig?

Was sollte auf der Arzt-Rechnung stehen?
Wichtig für einen Leistungsantrag bei der Krankenversicherung ist eine ausführliche Rechnung nach Abschluss der Behandlung vom Arzt/Krankenhaus, die folgende Informationen enthalten muss:

  1. Name und Geburtsdatum der behandelten Person
  2. Krankheitsbezeichnung (Diagnose)
  3. Angabe der einzelnen ärztlichen Leistungen
  4. Behandlungsdatum

Beizufügen wären noch:

  1. Befundberichte, Atteste
  2. Reisedauernachweis in Form von Flugtickets
  3. Zahlungsbelege, z. b. Kreditabrechnungen
  4. Kosten von Arzneimittel werden nur erstattet, wenn ein Arzt diese verordnet hat und muss von der Apotheke mit Datumsanzeige quittiert sein.

Treten während der Urlaubsreise schwerwiegende Erkrankungen auf, dessen Behandlungskosten mit hohen Kosten verbunden sind, so sollte man sich direkt an die Notrufnummer der Versicherung wenden. Diese sind 24 Stunden / Tag zu erreichen. Eine Notfallrufnummer steht immer mit auf dem Versicherungsschein.